Der Unternehmer

Halten Sie als Privatperson Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, GmbH & Co. KG), so:

  1. Werden Sie, wenn Sie ihre Aktien verkaufen wollen, konfrontiert mit Einkommensteuer und gegebenenfalls Notargebühren.
  2. Werden Sie, wenn Sie ihre Aktien verschenken wollen, konfrontiert mit Schenkungssteuer.
  3. Werden Ihre Erben – bei Überschreitung der Freigrenzen – konfrontiert mit Erbschaftsteuer.
  4. Gelangt Ihr Vermögen vielleicht zu an Erben die Sie nicht bedienen wollten.
  5. Sind Sie gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer, kann dies für Sie zu nicht gewünschten Haftungsrisiken führen.
  6. Riskieren Sie, dass bei privaten Schulden / Krediten Ihre Aktien gepfändet werden.

Die Private Stiftung bietet eine ideale Lösung gegen diese “Unbequemlichkeiten“, wenn Sie an stelle der Geschäftsanteile die Stiftung „veräußern“, indem ein Dritter als neuer Begünstigter der Stiftung benannt wird:

  1. In diesem Fall bleiben die Gesellschaftsanteile bei der Stiftung, sodass das Verhältnis Gesellschaft zu Gesellschafter unberührt bleibt. Für die Stiftung wird nur eine anderer Begünstigter benannt ( der Käufer ) und es gibt keine Notargebühren. Dies kann auch dazu führen, dass ein „lautloser“ Verkauf der Geschäftsanteile stattfindet ohne Anpassungen bestehender Gesellschaftsverträge und dergleichen.
  2. Auch hier gilt: in der Beziehung Gesellschaft zu Gesellschafter (Stiftung) ändert sich nichts. Ihre Kinder oder Erben werden lediglich als die neuen Begünstigten der Stiftung eingetragen. Eine Schenkungssteuer fällt in Curaçao nicht an.
  3. Wie bei “2”: Die Erben sind die neuen Begünstigten der Stiftung. Also keine Erbschafssteuer.
  4. Sie entscheiden selbst und ohne Rücksicht auf gesetzliche Bestimmungen in Ihrem Heimatland, wer nach ihrem Tod, die Rechte erhalten wird aus Einkünften Ihrer Gesellschaft. Die Einkünfte gelangen somit nicht zu „unerwünschten“ Personen.
  5. Sie bleiben Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft ohne die zusätzlichen Haftungsrisiken aus der Doppelrolle Gesellschafter und Geschäftsführer.
  6. Private Verbindlichkeiten werden entkoppelt von den Einkünften aus Ihren Gesellschaftsanteilen. Die Kontinuität ihres Betriebes bleibt garantiert und ist geschützt vor negativen Entwicklungen in Ihrem Privatvermögen.