Wenn Sie privat eine Immobilie kaufen, könnte das für Sie unangenehme Konsequenzen haben:
- Sie werden sehr verwundbar durch die Position Ihrer Darlehensgeber. Immobilienfinanzierungen über Hypotheken (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung) ermöglichen den Kreditgebern sehr schnell, Zwangsverwertungs-maßnahmen einzuleiten
- Die Immobilie ist Teil Ihres Privatvermögens und das kann viele steuerliche Konsequenzen auslösen.
- Beim Verkauf der Immobilie fallen beim Erwerber Grunderwerbsteuern und Notargebühren in der Höhe von ca. 5% des Kaufpreises an. Veräußern Sie fremdgenutzte Immobilien innerhalb sogenannter „Spekulationsfristen“, so werden Ihre Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen.
Die Private Stiftung als Eigentümer von Immobilien bietet hier ideale Lösung an:
- Ihre privaten Kreditgeber haben keinen direkten Zugriff auf die Immobilie, da diese sich im Vermögen der Stiftung befindet. Es ist nicht erforderlich, die Begünstigten der Stiftung in Curaçao namentlich auszuweisen.
- Die Immobilie gehört nicht zu ihrem Privatvermögen, wodurch keine steuerlichen Konsequenzen entstehen.
- Bei gewolltem Verkauf der Immobilie wird nur der Kaufpreis bezahlt und ein neuer Begünstigter für die Stiftung eingetragen. Die Stiftung bleibt Eigentümerin; dadurch fallen weder Notarkosten, noch Grunderwerbsteuern, noch Kosten des Registergerichtes an. Da die Eigentümerschaft sich nicht verändert, greifen auch keine „Spekulationsfristen“.