Urheberechte – Royalities

Lässt man die Private Stiftung als Eigentümer von Urheberechten (Royaltyberechtigter) arbeiten wird ein erheblich steuerfreier Gewinn realisiert.

Wen Sie das Urheberecht auf eigenen Namen oder auf den Namen einer Rechtsperson besitzen, wird der Gewinn mit Einkommens- oder Körperschaftsteuer belastet.

Die Private Stiftung als Inhaber des Urheberrechtes, bietet hier eine ideale Lösung.

Die Private Stiftung hält das Urheberrecht und ist also der Royaltyberechtigte. Dadurch kann sie auch Lizenzen an Dritte vergeben. Diese Aktivität wird auf Curaçao nicht als eine Unternehmensaktivität betrachtet und fällt also nicht unter das Unternehmensverbot.

Die Royalty- und/oder oder Lizenzerträge sind wegen des 0-Tartifs für Curaçaoer Private Stiftungen völlig steuerfrei.